Begleitung.Stabilisieren.Entwicklung ermöglichen.
Betreuung nach § 16k SGB II
Menschen mit multiplen Problemlagen benötigen mehr als nur Vermittlung – sie brauchen verlässliche, alltagsnahe Begleitung. Die Betreuung nach § 16k SGB II richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die besondere soziale Schwierigkeiten haben und allein nicht in der Lage sind, Schritte Richtung Arbeitsmarkt zu gehen.
Wir begleiten diese Menschen im vertrauten Lebensumfeld, stärken ihre Selbstorganisation, bauen Zugang zu Hilfesystemen auf – und schaffen so überhaupt erst die Voraussetzungen für spätere Maßnahmenteilnahme, Qualifizierung oder Arbeitsaufnahme.
Individuell zugeschnitten auf unterschiedliche Lebenslagen
Zielgruppe: Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf
Die Maßnahme richtet sich an Personen, die aufgrund von z. B. psychischen Erkrankungen, Suchtfolgen, chronischer Überforderung oder sozialer Isolation nicht in der Lage sind, gängige Aktivierungs- oder Vermittlungsangebote wahrzunehmen. Oft bestehen hohe Schwellenängste, systemische Unsicherheiten oder eine lange Distanz zu Institutionen.
Hier setzen wir an – mit viel Geduld, Kontinuität und einer Haltung, die nicht bewertet, sondern begleitet.
Die einzige Konstante im Leben ist Veränderung.


